Den Keller oder Dachboden auszumisten, tut gut. Doch wohin mit den Erbstücken und Staubfängern? StarMAG zeigt, wo und wie sie sich zu Geld machen lassen.
Text: Daniela Eckstein
Einmal wie bei „Bares für Rares“ ein vierstelliges Sümmchen kassieren: Davon träumen viele. Und tatsächlich: In den Kellern vieler Wohnungen finden sich kleine Schätze. Wer Freude am Feilschen hat, kann den Verkauf selbst in die Hand nehmen, etwa auf einem Trödelmarkt. Die Veranstalter sorgen für die Werbung und angenehme Atmosphäre. Bei Spezialmärkten bringen sie gelegentlich auch Fachwissen ein. Allerdings sollten Trödler früh aufstehen, damit sie einen guten Platz bekommen. Oft sind zudem Zeit und Geduld erforderlich, damit man am Ende nicht wieder so viel nach Hause schleppen muss. Die Standgebühr bemisst sich meist nach dem angemeldeten Raumbedarf.
Beim Hofflohmarkt hält sich der Aufwand in Grenzen
Eine Besonderheit stellen Hofflohmärkte dar. Die kann man privat veranstalten und so die eigene Garage oder den Garten zur Verkaufsfläche machen. Es gibt sie aber auch in organisierter Form. Die Plattform Hofflohmärkte zum Beispiel ruft alljährlich ab April in deutschen Großstädten dazu auf und sorgt mit online abrufbaren Stadtplänen, in die die teilnehmenden Häuser eingetragen werden, für Käufer. Die Teilnahme pro Hof kostet nur wenige Euro. Da die Sachen nur aus dem Keller in den Hof getragen werden müssen, hält sich der Aufwand in Grenzen. Um viele Interessenten zu locken, sollten sich mehrere Häuser in der Straße beteiligen.
Soziale Netzwerke machen es leicht
Die Digitalisierung macht sich auch beim Second Sale bemerkbar. Unzählige Plattformen lassen sich als Verkaufsfläche nutzen. So kann man Anzeigen in Facebook-Stadt(teil)gruppen platzieren oder in Nachbarschaftsnetzwerken wie Nebenan.de oder Nextdoor. Die zu verkaufenden Gegenstände müssen lediglich fotografiert und Fotos, Beschreibungen sowie Kontaktdaten hochgeladen werden. Sonstige Kosten fallen nicht an. Im Idealfall kommt der Käufer ins Haus und holt die Artikel ab.
Der Nachteil von Trödelmärkten und regionalen Netzwerken: Die Zahl der potenziellen Kunden fällt bei sehr speziellen Gegenständen eher niedrig aus. Und wer die Ware selbst abholt, erwartet auch einen günstigen Preis.
Eine große Käuferschaft gibt es auf Online-Marktplätzen, allen voran bei Ebay und seinem für Privathändler gedachten Ableger Ebay Kleinanzeigen. Der bietet zwar keine Auktionen, dafür aber einen Käuferschutz und ist zudem weitgehend gratis. Anbieten kann man hier bis auf Verbotenes wie Waffen fast alles. Selbst kaputte Elektrogeräte wird man los. Viele Bastler sind auf der Suche nach defekten, aber hochwertigen Elektrogeräten zum Reparieren oder Ausschlachten. Ähnlich funktionieren spezialisierte Online-Märkte. So kann man über Plattformen wie Vinted, Kleiderkorb oder Mädchenflohmarkt Klamotten aller Art loswerden.
Hilfe vom Profiverkäufer
Wer sich nicht selbst ums Fotografieren, Verpacken, die Preisermittlung und die Zahlungsabwicklung kümmern will, kann sich beim Verkauf helfen lassen. Es gibt Trödelmärkte, bei denen man morgens die Sachen abgibt und abends nur das Übriggebliebene und den Erlös abholt. Secondhandläden nehmen Ware in Kommission, bieten sie an und geben das Unverkäufliche zurück. Auch Auktionatoren, die meist auf Kunstwerke, Schmuck, Uhren, Porzellan und Antikmöbel spezialisiert sind, arbeiten so. Klar ist, dass es solchen Service nur gegen Provision gibt. Der Nachteil: Die Helfer bestimmen, zu welchem Preis die Ware angeboten werden soll.
Wer Wertvolles verkaufen möchte, sollte eventuell einen Gutachter einschalten
Der dritte Weg ist, die Ware Händlern anzubieten. Für Schmuck interessieren sich zum Beispiel Juweliere und Scheideanstalten, für Antikmöbel, Porzellan, Militaria und Gemälde Kunst- und Antiquitätenhändler. Auf Antikmärkten trifft man Spezialisten, die etwa nur Tonträger verkaufen und meist für neue Ware offen sind. Bücher, DVDs wie auch Elektronik nehmen sogenannte Recommerce-Anbieter: Online-Plattformen, die gebrauchte Gegenstände billig erwerben und sie über das Web wieder veräußern. Marktführer ist nach eigenen Angaben Momox.
Händlern kann man meist per E-Mail Fotos der Objekte zuschicken und erhält eine Preisschätzung. Ein Tipp: Bei einer Wohnungsauflösung sollte man die kompletten Räume fotografieren. Oft ist das kleine Bild an der Wand interessanter als der große Schrank.
Vorab sollte der Verkäufer versuchen, den Wert zum Beispiel durch Internetrecherche selbst zu schätzen. Damit geht er gefestigt in die Verhandlung. Wer einen Händler sucht, kann im Bekanntenkreis nach Empfehlungen fragen. Wird man dort nicht fündig, kann man auch immer bei den „Bares für Rares“-Händlern nachfragen. Aber aufgepasst: Wer Objekte erwirbt und sie innerhalb von zwölf Monaten mit Gewinn wieder veräußert, muss diesen Betrag als Verdienst versteuern – sofern dabei mehr als 600 Euro pro Jahr zusammenkommen.
Stichwort Gewährleistung
Auch bei Secondhand-Ware haften Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre lang.
Private Händler dürfen dies zwar mit dem Satz „Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung“ einschränken, doch muss der Gegenstand korrekt beschrieben sein, und alle Eigenschaften müssen zutreffen. Wer sehr viel online anbietet, wird unter Umständen als gewerblicher Händler eingestuft. In diesem Fall kann die Gewährleistung für Produktmängel nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde hat zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Fotos: Adobe Stock