Geld ausgebenWenn Pflege zum Luxus wird

Wenn Pflege zum Luxus wird

Über 3100 Euro müssen Pflegeheimbewohner im Schnitt monatlich selbst aufbringen. Auch die Kosten in der ambulanten Pflege sind dramatisch gestiegen. Wie viel die Pflegekasse dazu beisteuert, wann das Sozialamt zahlt – und wie stark die Angehörigen belastet werden.

Text: Daniela Eckstein

Knapp 6000 Euro monatlich kostet der Pflegeheimplatz der 90-jährigen Marianne Peters in einem durchschnittlich guten Seniorenzentrum in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Die letzte Preiserhöhung im Herbst 2025 betrug knapp 600 Euro. Der Eigenanteil der Witwe liegt seither bei fast 3900 Euro, den Rest zahlt die Pflegekasse. Viel Geld! Dabei hat die Seniorin Glück: Weil sie schon seit anderthalb Jahren in der stationären Pflege ist, zahlt ihr die Kasse zusätzlich 733 Euro monatlich.

Trotzdem kann sie die Heimrechnung nicht aus ihrer Rente begleichen. Den Fehlbetrag nimmt sie aus ihren Rücklagen, die selbst bei konstanten Preisen nur noch fünf Jahre reichen werden. Danach wird sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen, zumal ihre beiden Kinder selbst schon Rentner sind.

Nach aktuellen Berechnungen des Verbands der Ersatzkassen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr eines Pflegeheimaufenthalts bundesweit bei 3108 Euro pro Monat (siehe Grafik). In Niedersachsen beträgt der Wert 2785 Euro. In einzelnen Bundesländern – etwa Bremen oder Nordrhein-Westfalen – liegen die Beträge deutlich darüber. Zuzahlungen sind erforderlich, weil die Kassen bei der Pflege – anders als bei der Krankenversorgung – nicht alle Kosten übernehmen, sondern nur Pauschalen zahlen. Deren Höhe hängt davon ab, welcher der fünf möglichen Grade der Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst bei einem Patienten festgestellt wurde.

Doch diese Zuschüsse reichen vielfach nicht. Die Hälfte der Menschen im Ruhestand hat pro Monat weniger als 1990 Euro zur Verfügung, wie das Statistische Bundesamt errechnete. Mehr als jeder dritte Pflegeheimbewohner ist auf die Hilfe des Sozialamts angewiesen. Während Ehe- und Lebenspartner für ihre pflegebedürftigen Angehörigen uneingeschränkt finanziell einstehen müssen, werden Kinder nur dann zur Zahlung herangezogen, wenn sie ein hohes Einkommen haben (siehe „Wenn das Geld fehlt“).

Hohe Preise auch bei der ambulanten Pflege

Immerhin: Weil es die Hilfe zur Pflege des Sozialamts gibt, muss niemand aus einem Seniorenzentrum ausziehen, wenn sie oder er nicht mehr zahlungsfähig ist. Viel schlimmer sieht es aus, wenn Angehörige – teils gemeinsam mit ambulanten Pflegediensten – die Versorgung übernehmen. Und das ist bei der großen Mehrheit der Fall: 86 Prozent der Pflegebedürftigen leben zu Hause und dabei meist mit ihren Partnern oder Kindern zusammen. Zwar erhält man auch Zuschüsse, wenn ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden. So zahlen die Kassen ab Pflegegrad 2 (PG 2) eine monatliche Sachleistungspauschale zwischen 796 Euro (PG 2) und 2299 Euro (PG 5). Hinzu kommt der Entlastungsbeitrag von 131 Euro, der bei allen Pflegegraden zur Verfügung steht, auch bei PG 1, der niedrigsten Stufe.

„Die pflegenden Angehörigen verdienen viel mehr Unterstützung“

Doch laut dem BPA, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, sind die Personalkosten in den letzten Jahren extrem gestiegen – und damit ihre Preise. So kann es sein, dass für die gleichen ambulanten Leistungen wie vor drei Jahren heute fast 40 Prozent mehr zu zahlen sind. Der Kassenzuschuss aber wurde seither, Anfang 2025, nur um 4,5 Prozent erhöht. Umso mehr muss der Kunde selbst hinzuzahlen oder an externer Hilfe sparen.

Wenn Angehörige pflegen, gibt es weniger

Findet die Betreuung zu Hause statt, sind es meistens ausschließlich Angehörige, die sich um Körperpflege, Hauswirtschaft, Arztbesuche, kulturelle Teilhabe und Sozialkontakte kümmern. Dafür erhalten die Pflegebedürftigen das geringere Pflegegeld: zwischen 347 Euro (PG 2) und 990 Euro (PG 5). Sie dürfen es an die sie pflegenden Angehörigen oder Nachbarn weiterreichen – oder Fahrten zum Optiker oder Physiotherapeuten bezahlen, die keine Kasse übernimmt. Mit solch geringen Summen kommt man allerdings nicht weit. Auch hier geht es oft an die Ersparnisse.

Dabei beabsichtigten viele Angehörige gar nicht, die Pflege ohne Profihilfe zu leisten, sagt Sozialpolitikprofessorin Notburga Ott, die sich seit vielen Jahren für eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen einsetzt. Aber an vielen Orten fehle schlicht das passende Angebot: „Vor allem bei sehr starker Pflegebedürftigkeit winken viele ambulante Pflegedienste ab. Auch die Zahl der Seniorenheimplätze sinkt, sodass man nicht schnell dorthin ausweichen kann. Dann bleibt Angehörigen gar nichts anderes übrig, als die Arbeit selbst zu machen.“

In guten Pflegeheimen gibt es auch Bewegungs- und Musikangebote. Doch die Betreuung dort hat inzwischen einen hohen Preis.

Wie wertvoll diese Arbeit ist, hat die Expertin mit Kollegen der Hochschule Zittau/Görlitz für Deutschland hochgerechnet. Pro Jahr entspräche dies einem Wert von über 200 Milliarden Euro, legte man das Arbeitsentgelt für Pflegehilfskräfte zugrunde. „Dafür hätten die pflegenden Angehörigen viel mehr Unterstützung verdient“, so Ott.

Doch statt einer Entlohnung für diese unglaubliche Leistung droht vielen die Armut. Ein Drittel von ihnen schränkt die Berufstätigkeit wegen der Pflege ein, 14 Prozent geben ihren Beruf sogar ganz auf. So bilden sie – in der Mehrzahl sind es Frauen – zu wenig Rücklagen und zahlen zu geringe Sozialbeiträge, um sich für ihre eigene Rente und Pflege abzusichern. Kleine Rentenbeiträge, die sie für die erbrachte Pflegearbeit erhalten, und ein paar Steuervorteile schließen diese Lücken nicht.

Jede Unterstützung nutzen

Bevor die heiß diskutierte Pflegereform eventuell Besserung bringt, sollten die Betroffenen jede mögliche Unterstützung nutzen. Die Pflegekassen zahlen zum Beispiel für Tagespflege und stellen ein Entlastungsbudget zur Verfügung, das die frühere Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenfasst. Damit können Pflegebedürftige tage- oder wochenweise anderweitig versorgt werden, während die Angehörigen ihren Beruf ausüben, sich im Krankenhaus behandeln lassen oder sich einen Erholungsurlaub gönnen.

„Oft lässt sich die Arbeit in der Familie gut aufteilen“

Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW, rät, sich unbedingt in der Familie nach Unterstützung umzuschauen: „Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass immer die Töchter die Pflege der betagten Eltern übernehmen. Oft lässt sich die Arbeit gut aufteilen.“ Ebenso wichtig findet sie, die kostenlose und neutrale Pflegeberatung zu nutzen, die jedem Betroffenen direkt nach Antragstellung auf einen Pflegegrad zusteht.

Wertvolle Informationen

Auch in Selbsthilfegruppen geben sich pflegende Angehörige wertvolle Tipps (siehe Interview). Im Internet findet man zudem hilfreiche Informationen, etwa beim „Pflegewegweiser“ der Verbraucherzentrale NRW. Auf den Websites aller Verbraucherzentralen steht zudem ein Pflegegradrechner mit Widerspruchsgenerator zur Verfügung, mit dem sich die Chance auf einen Pflegegrad checken lässt. Er hilft auch bei der Widerspruchsbegründung, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde.

 

„Die Gemeinschaft gibt viel Kraft“

Andrea Haack

Andrea Haack organisiert im Verein „Wir pflegen NRW“ Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger.

starMAG: Frau Haack, mit welchen Fragen beschäftigen sich Ihre Selbsthilfegruppen?
Haack: Zwei Bereiche sprechen pflegende Angehörige regelmäßig an. Zum einen die Finanzierung, unverständliche Formulare und unklare Abläufe. Zum anderen geht es um Psychosoziales, etwa eine Überforderung durch den Pflegealltag oder zwischenmenschliche Probleme. Familien müssen sich im Pflegefall oft erst zusammenraufen, bevor alle an einem Strang ziehen.

starMAG: Gibt es nicht auch gute offizielle Beratungsangebote?
Haack: Ja, wobei das von Region zu Region verschieden ist. Nicht überall finden sich unabhängige Pflegestützpunkte, die wirklich alle Möglichkeiten der Pflege zeigen.

starMAG: Wie können pflegende Angehörige voneinander lernen?
Haack: In Selbsthilfegruppen erfahren sie, wie andere mit dem Pflegesystem oder familiären Schwierigkeiten klarkommen, und geben sich oft praktische Tipps. Weil man sich dort auf Augenhöhe begegnet, ohne Hierarchie zwischen Profi und Patient, ist es einfach, über Persönliches zu sprechen. Eine solche Gemeinschaft gibt viel Kraft, denn alle spüren: Ich bin nicht allein.

starMAG: Wo findet man Selbsthilfeangebote?
Haack: Übers Internet, die meisten Gruppen treffen sich online. Der Verein „Wir pflegen“ bietet zur Vernetzung eine Smartphone-App an und veranstaltet Webinare, in die Fachleute eingeladen werden. Wir versuchen zudem, lokale Selbsthilfegruppen aufzubauen. Sie sind wichtig, damit Betroffene sich vor Ort kennenlernen. So wird Pflege durch Angehörige auch sichtbarer und durch die lokale Politik und Verwaltung besser unterstützt.

 

Wenn das Geld fehlt

Kinder, Ehe- oder Lebenspartner können zu Beistand für Pflegebedürftige verpflichtet sein.

Reichen eigene Einkünfte und das Vermögen nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, müssen die nächsten Angehörigen einem Pflegebedürftigen finanziell helfen. Das betrifft vor allem Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Sind deren Mittel erschöpft, darf das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.

Kinder müssen die Pflegelücke aber nur dann schließen, wenn sie mehr als 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen haben. Die Behörden gehen grundsätzlich davon aus, dass der Wert nicht überschritten wird, und werden erst aktiv, wenn es Anzeichen für ein höheres Einkommen gibt. Liegt das Einkommen darüber, kann das Sozialamt prüfen, ob auch Vermögen des Kindes herangezogen wird. Übrigens: Die selbst genutzte Wohnung, ein monatlicher Grundbetrag und ein kleiner Vermögenspuffer des Angehörigen bleiben geschützt.

Fotos: Adobe Stock, Andrea Haack; Illustration: Freepik.com

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