Karriere, Geld & LebenGeld verdienenRente aufstocken: Wer zahlt, kann mehr genießen

Rente aufstocken: Wer zahlt, kann mehr genießen

Wenn Versicherte Lücken auf dem Rentenkonto haben, können sie diese unter Umständen durch freiwillige Beiträge schließen.

Text: Thomas Gasch

Bei freiwilligen Einzahlungen in die Rentenversicherung gilt es zu unterscheiden zwischen laufenden freiwilligen Beiträgen, Nachzahlungen für spezielle Zeiträume und Sondereinzahlungen in besonderen Fällen. Oft möchten die Versicherten mit diesen Einzahlungen ihre spätere Rente erhöhen; allerdings kann hierdurch auch die Mindestversicherungszeit für den Rentenanspruch an sich erfüllt werden.

Größere Lücken im Versicherungsverlauf führen oft dazu, dass der Rentenanspruch meist erst mit Erreichen des Regelalters realisiert werden kann. Dies gilt etwa für viele Selbstständige, Hausmänner und -frauen, aber auch für spät verbeamtete Personen mit Vorbeschäftigungszeiten. Einzahlen können alle in Deutschland lebenden Menschen sowie alle im Ausland lebenden Deutschen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind. Selbst wer bereits eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters weiter freiwillige Beiträge einzahlen und so die Rente erhöhen.

Fristen beachten

Neben einer laufenden freiwilligen Beitragszahlung, für die als Frist jeweils
der 31. März des Folgejahres gilt, gibt es Nachzahlungen für spezielle Zeiträume: Am bekanntesten dürfte die Nachzahlung für nicht anrechenbare Schul- und Studienzeiten sein. Also für Zeiträume vom 16. bis 17. Lebensjahr sowie für Schulzeiten, die über acht Jahre – gerechnet ab dem 17. Lebensjahr – hinaus andauern. Achtung: Eine Antragstellung ist hier nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. Darüber hinaus gibt es einige eher exotische Ausnahmefälle. Die Beitragshöhe liegt beliebig wählbar zwischen 103,42 und 1497,30 Euro pro Monat.

Bei Unterbrechung der Versicherungsbiografie die Rentenversicherung kontaktieren

Ebenfalls eine Option ist die Ausgleichszahlung für eine mögliche Rentenminderung durch Rentenabschläge. Rentenminderungen können zudem durch einen erfolgten Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Gut zu wissen: Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Steuerrechts und können dadurch – langfristig betrachtet – recht lohnenswert sein.

Rentenkonto frühzeitig klären

Fazit: Bei jeder Unterbrechung der Versicherungsbiografie lohnt es sich, Kontakt mit der Rentenversicherung aufzunehmen, um etwaige Spätfolgen zu vermeiden. Dies ist unter anderem über das kostenlose Servicetelefon 0800/1000-4800 möglich. Spätestens mit Anfang 40 sollte das Rentenkonto geklärt sein, um insbesondere die Auswirkungen von Ausbildungszeiten zu erkennen, und mit Anfang oder Mitte 50 ist der Gang zur Rentenkasse ohnehin angezeigt: im Zweifel einmal zu viel als einmal zu wenig.

Foto: S-Com

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