Stabile Finanzierung mit KfW und Bafa

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Ob Sanierung, Neubau oder Hauskauf: Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die helfen, die Investition in eine Immobilie zu stemmen. Mit dem Jahreswechsel hat sich jedoch einiges geändert. Unser Überblick zeigt, wofür der Staat aktuell Fördermittel bereithält.

Text: Stefanie Hutschenreuter

Das Angebot an Förderprogrammen für Immobilieneigentümer, Bauherrn und Hauskäufer ändert sich derzeit ständig. Zum einen hatte die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Neuerungen in der Förderlandschaft zur Folge, zum anderen wurden wegen der angespannten Haushaltslage des Bundes einige etablierte Förderungen gestoppt.

Stark betroffen war etwa die bundesweite Neubauförderung, die über die KfW abgewickelt wird. „Die KfW-Programme 297 und 298 lagen auf Eis“, erläutert Günter Neunert, Referent Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Über diese Programme unterstützt die Förderbank den Bau klimafreundlicher Wohnhäuser mit zinsgünstigen Krediten. Bauherren und Neubaukäufer können Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro erhalten. Aufgrund erschöpfter Mittel gab es Ende des vergangenen Jahres einen Förderstopp. Seit dem 20. Februar 2024 ist es jedoch wieder möglich, Anträge zu stellen (Stand bei Redaktionsschluss am 22. Februar 2024).

Neubauförderung für Familien

Seit dem Start am 1. Juni 2023 durchgängig im Angebot ist hingegen das Programm „Wohneigentum für Familien“, über das die KfW ebenfalls den Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Häuser und Wohnungen fördert. Es gilt als Nachfolger des 2022 ausgelaufenen Baukindergelds. Nach wie vor können Bau- oder Kaufwillige mit Kindern darüber sehr günstige Darlehen beantragen. Der Kredithöchstbetrag liegt je nach Familiengröße bei 170.000 bis 270.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Familie das Neubauobjekt selbst nutzt. Um förderberechtigt zu sein, dürfen Antragsteller mit einem Kind höchstens ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro haben. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Bei allen genannten KfW-Programmen müssen die geförderten Immobilien strenge Vorgaben einhalten. Voraussetzung ist, dass sie den Baustandard Effizienzhaus 40 erreichen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Darüber hinaus darf ein gefördertes Gebäude nur eine begrenzte Menge an CO2 während seines Lebenszyklus ausstoßen. Die höchste Förderstufe erreicht, wer sein Wohngebäude mit dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifizieren lässt.

Keine so hohen energetischen Anforderungen stellt das KfW-Wohneigentumsprogramm. Es greift Erbauern und Käufern von selbst genutztem Wohneigentum mit einem Kredit von bis zu 100.000 Euro unter die Arme. Die Zinsen sind allerdings nicht so attraktiv wie bei den Förderungen von klimafreundlichen Neubauten.

Neben dem Gesamtgebäude können Bauherrn und Hauskäufer aber auch nur für die Anschaffung einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme Fördergelder erhalten. Unter dem Namen „Erneuerbare Energien – Standard“ vergibt die KfW zum Beispiel Kredite für Fotovoltaikanlagen und Batteriespeicher.

Zuschüsse fürs Sanieren

Großzügige Unterstützung vom Staat gibt es auch fürs energetische Sanieren. Unter der Bezeichnung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, tummeln sich Förderangebote des Bundes für die unterschiedlichsten Maßnahmen. Fast alle Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, der Einbau neuer Fenster, die Installation von Smarthome-Elementen oder auch die Heizungs-optimierung werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt. Allerdings ist die Förderung der Wärmeerzeugung seit Anfang des Jahres zur KfW gewandert. Darauf verweist Verbraucherschützer Günter Neunert.

Für die Sanierung von Fenstern kann es Fördermittel vom Bafa geben. Auch der Austausch von Eingangstüren oder die Fassadendämmung kann so mitfinanziert werden.

Neues Jahr, neue Regeln: Während die nach wie vor beim Bafa angesiedelten Sanierungsmaßnahmen überwiegend mit 15 Prozent Grundförderung bezuschusst werden, beträgt der Basiszuschuss der KfW für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung 30 Prozent der Kosten. Zusätzlich gibt es Boni: Sowohl beim Bafa als auch bei der KfW sind 5 Prozent mehr Zuschuss drin, wenn Antragsteller einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) haben. „Der iSFP ist das Ergebnis einer umfassenden Energieberatung, die mit 80 Prozent der Kosten recht gut gefördert wird“, erklärt Experte Neunert.

Extraboni bei der Heizungsförderung

Bei der neuen Heizungsförderung gibt es zudem weitere Möglichkeiten, den Förderzuschuss zu erhöhen. So erhält jeder, der eine alte fossile, noch funktionstüchtige Heizung austauscht, einen zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Kosten. Ab 2029 sinkt dieser Speedbonus auf 17 Prozent, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro profitieren zudem von einem Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent. Beide Boni erhalten nur Förderberechtigte, die die Immobilie selbst nutzen. Außerdem gibt es noch einen Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen und einen Emissionsminderungszuschlag von 2500 Euro für besonders umweltfreundliche Biomasseheizungen. Bei neuen Gasbrennwertheizungen werden im Übrigen nur die Investitionsmehrausgaben für die Wasserstofffähigkeit gefördert.

Bei der Addition der diversen Boni hat der Gesetzgeber aber eine Grenze eingebaut: Die Heizungsförderung ist auf 70 Prozent der Kosten begrenzt. Die Förderhöchstgrenze im Einfamilienhausbereich beträgt 30.000 Euro. Das bedeutet, der Staat schießt inklusive Emissionsminderungszuschlag für eine Biomasseanlage höchstens 23.500 Euro beim Einbau einer neuen Heizung zu. Auch beim Investitionszuschuss des Bafa von bis zu 20 Prozent liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro, mit iSFP bei 60.000 Euro.

Neue Förderungen und Regeln

Ganz neu ist, dass die Zuschussförde­rung von KfW und Bafa mit einem KfW-Ergänzungskredit von maximal 120.000 Euro kombiniert werden kann. Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 90.000 Euro hat und die Immobilie selbst nutzt, erhält den Ergänzungskredit zu besonders günstigen Konditionen. Ebenfalls neu ist, dass bei der Beantragung einer BEG-Einzelmaßnahme ein sogenannter Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen muss. Dieser muss gemäß der Förderrichtlinie „unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage“ geschlossen worden sein. „In dem Vertrag muss also stehen, dass er nur zustande kommt, wenn die Zuschussförderung zugesagt wird“, erläutert Günter Neunert.

Heizen mit Wärmepumpe gilt aktuell als der Goldstandard. Auch hierfür gibt es Fördermittel. Allerdings ist es wichtig, den korrekten Weg zur Antragstellung einzuhalten.

Der Handwerkervertrag muss zudem das voraussichtliche Datum der Maßnahmenumsetzung enthalten. Damit der Übergang von der alten zur neuen Fördervariante möglichst glatt vonstattengeht, gilt bei der Heizungsförderung eine Übergangsregelung. Der Antrag kann bis zum 30. November 2024 auch noch ausnahmsweise nach dem Heizungstausch bis zum 31. August 2024 eingereicht werden (siehe auch „Fahrplan zur KfW-Heizungsförderung“).

„Auch ein flexibler Wechsel eines nach alten Bedingungen bewilligten Vorhabens, das noch nicht begonnen wurde, zu den neuen Förderbedingungen hin wird ermöglicht. Die Sperrfrist von sechs Monaten wird bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt“, ergänzt Neunert.

Alternativ können Sanierer auch eine steuerliche Förderung für die energetische Verbesserung ihres Gebäudes nutzen. Über drei Jahre verteilt dürfen sie 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Voraussetzung ist, dass ein Fachbetrieb die energetische Maßnahme ausgeführt hat und die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist.

KfW-Förderkredite

Wer nicht nur eine Maßnahme plant, sondern das gesamte Haus zum Effizienzhaus der Stufe 85 oder besser saniert, kann auch ein Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro von der KfW erhalten. Je energieeffizienter das Gebäude wird, desto höher der Tilgungszuschuss. Bis zu 45 Prozent des Kredits sind als Zuschuss möglich. Daneben hat die KfW das Programm „Altersgerecht Umbauen“ im Angebot.

Smarthome-Technik kann ebenfalls Energie sparen. Deswegen unterstützt das Bafa auch die Umsetzung entsprechender Maßnahmen finanziell.

Gefördert werden vor allem der Abbau von Barrieren mit einem Förderkredit von bis zu 50.000 Euro oder einem Zuschuss von bis zu 6250 Euro. Bei allen BEG-Fördermaßnahmen besteht zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung zu erhalten.

Übrigens stellen auch einige Bundesländer und Kommunen Mittel bereit. Datenbanken wie www.foerderdata.de oder www.foerderdatenbank.de helfen, passende Förderungen zu finden. Auch die Sparkassen unterstützen gerne bei der Fördermittelsuche.

Fotos: Adobe Stock; Illustrationen: iStockphoto