Steuern sparen leicht gemacht

Mit Beginn des neuen Jahres ploppt bei vielen auch direkt die Steuererklärung 2025 auf der To-do-Liste auf. Die ist zwar erst einmal lästig, beschert einigen aber auch schöne Steuerrückzahlungen. Welche Abzugsposten Sie nicht vergessen sollten.

Text: Melanie Rübartsch

Selbstständige, Freiberufler und Vermieter müssen ihre Einkünfte dem Fiskus in der Regel immer melden. Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt ans Finanzamt ab. Eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht aber dennoch, wenn Arbeitnehmer 2025:

  • Lohn von mehreren Firmen bekommen haben;
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben;
  • Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen;
  • als Ehe- oder Lebenspartner zusammen veranlagt waren und die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor gewählt und beide Arbeitslohn bekommen haben;
  • Nebeneinkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen oder Entgelte aus einer Selbstständigkeit von mehr als 410 Euro eingenommen haben.

Unabhängig davon lohnt eine freiwillige Steuererklärung immer, wenn höhere Werbungskosten angefallen sind, die die Steuerlast senken können.

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen am oder nahe dem Beschäftigungsort einen zweiten Wohnsitz hat, kann bis zu 1000 Euro im Monat für Unterkunftskosten sowie Ausgaben für die notwendige Einrichtung in voller Höhe absetzen. Zudem erkennt das Finanzamt Fahrtkosten an – sowohl für die erste Fahrt zur Zweitwohnung als auch für wöchentliche Heimfahrten zur Familie oder zum Haupthaushalt. Dafür gilt die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke (siehe Abschnitt „Werbungskosten“).

Die Pendlerpauschale kann sich auszahlen.
Die Pendlerpauschale kann sich auszahlen.

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung: Von der zweiten Wohnung erreicht man die Arbeitsstätte deutlich schneller als vom Hauptwohnsitz aus. Zudem muss sich am Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt befinden. „Das ist bei Verheirateten etwa die Familienwohnung, bei Singles der Ort, zu dem sie die engere persönliche Bindung haben“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Homeoffice richtig absetzen

Wer teilweise im Homeoffice arbeitet, kann dafür pauschal 6 Euro pro Heimarbeitstag absetzen – maximal 1260 Euro im Jahr. „Einen separaten Raum braucht man nicht, ein Arbeitsplatz genügt“, sagt Jana Bauer. Ist das Homeoffice der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, lassen sich sämtliche damit verbundenen Kosten absetzen, also anteilige Miete oder Finanzierungskosten, Strom und Heizung. Das ist in der Regel aber nur bei Freiberuflern und Selbstständigen der Fall, die überwiegend zu Hause arbeiten oder ihre Jobs im heimischen Büro koordinieren. Außerdem muss dann ein klar abgegrenztes Arbeitszimmer vorhanden sein.

Die Einrichtung fürs Homeoffice lässt sich in beiden Fällen zusätzlich als Werbungskosten absetzen. Alles, was unter 952 Euro brutto liegt, und Computerhardware gehen komplett als Abzugsposten ein. Der Preis für teurere Büromöbel muss über 13 Jahre verteilt werden.

An die Werbungskosten denken

Beruflich veranlasste Kosten können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. „Dabei steht jedem Arbeitnehmer automatisch ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1230 Euro zu“, sagt Jana Bauer. „Erst wenn die im Jahr gesammelten Werbungskosten höher sind, wirken sie sich also aus.“

Berufskleidung kann als Werbungskosten abgesetzt werden

Neben dem Homeoffice und der doppelten Haushaltsführung sind etwa Bewerbungskosten, Berufsbekleidung, Kontoführungsgebühren oder die Ausgaben für einen berufsbedingten Umzug typische Werbungskosten. Für den Arbeitsweg gibt es die Pendlerpauschale. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zum externen Arbeitsplatz gibt es 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Ob man mit dem Auto, Bus, Fahrrad, zu Fuß oder als Fahrgemeinschaft ins Büro kommt, ist dabei egal. Seit 2026 beträgt die Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent – das ist aber erst relevant für die Steuererklärung, die 2027 ansteht.

Größere Posten im Bereich Werbungskosten sind zudem Ausgaben für Fortbildungen. „Das sind alle Bildungsmaßnahmen nach Abschluss einer ersten Ausbildung oder eines Erststudiums“, erklärt Bauer. Dazu zählen Seminare, Sprachkurse, Umschulungen und Weiterbildungen, aber auch Zweitstudien, Master oder ein Studium, das jemand nach absolvierter Berufsausbildung startet. Die Kosten für die erste Ausbildung oder das Erststudium gelten hingegen als Sonderausgaben und lassen sich nur bis 6000 Euro absetzen.

Einkünfte aus Kapitalanlagen

Zinserträge, Dividenden, Kursgewinne: Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Banken und Versicherungen leiten pauschal 25 Prozent in der Regel direkt ans Finanzamt weiter. Wenn das nicht geschieht, müssen Anleger die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen – etwa bei ausländischen Kapitalerträgen oder Zinsen aus Privatdarlehen.

Eine freiwillige Erklärung kann sich lohnen, um zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückzuerhalten, zum Beispiel wenn der Freistellungsauftrag zu niedrig war. Grundsätzlich steht allen Anlegern ein Sparerpauschbetrag von 1000 Euro beziehungsweise 2000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zu. Nur Erträge, die darüber liegen, werden besteuert.

Kosten für die Kinderbetreuung

Kitagebühren, Ausgaben für Tagesmütter, Babysitter oder externe Hausaufgaben­betreuung: Das sind klassische Kinderbetreuungskosten, die man in die Anlage Kind eintragen kann. Für 2025 lassen sich 80 Prozent von maximal 6000 Euro der Ausgaben als Sonderausgaben ansetzen. De facto berücksichtigt der Fiskus also maximal 4800 Euro. Wichtig: Das Kind, für das die Ausgaben fällig werden, muss im selben Haushalt wohnen und darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahme: Das Kind ist geistig, körperlich oder seelisch behindert und kann nicht für sich selbst sorgen.

Kinderbetreuung kann die Steuerhöhe reduzieren,

Wer Schulgeld für eine Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft zahlt, kann übrigens 30 Prozent der Beträge bis zum Höchstbetrag von 5000 Euro neben den anderen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen.

Versicherungen absetzen

Der Fiskus berücksichtigt Absicherungen, die der Vorsorge dienen, vor den Folgen essenzieller Risiken schützen oder für die Ausübung eines Berufs erforderlich sind – jedenfalls teilweise; Sachversicherungen, die nicht erforderlich sind, aber nicht. Das heißt: Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, ein Versorgungswerk oder die Rürup-Rente lassen sich bis 29.344 Euro für Ledige und 58.688 Euro für Verheiratete absetzen. Riester-Beiträge können Steuerpflichtige zugleich bis 2100 Euro eintragen.

Zudem berücksichtigt der Fiskus sonstige Vorsorgeaufwendungen – etwa Pflege-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen – bis zu 1900 Euro für Arbeitnehmer und 2800 Euro für Selbstständige. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppeln sich die Beträge. Das ist oft schon mit den Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. „Das Finanzamt berücksichtigt diese stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag übersteigen“, so Bauer.

Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer 2025 daheim professionelle Unterstützung von Haushaltshilfen oder Handwerkern hatte, kann deren Rechnungen in Teilen an den Fiskus weiterreichen. In allen Fällen sind Bescheinigungen und Belege vorzuhalten.

An die Handwerkerkosten denken.
  • Für Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen eines Minijobs im Privathaushalt spendiert das Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 510 Euro im Jahr.
  • Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen und Pflegeleistungen im Haushalt lassen sich ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen abziehen. Der absetzbare Höchstbetrag liegt hier jedoch bei 4000 Euro im Jahr.
  • Für Handwerkerleistungen gibt es 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, maximal 1200 Euro im Jahr.

Steuererklärung einreichen

Es gibt zwei Wege, die Steuererklärung einzureichen: entweder auf Papiervordruck mit Formularen vom Finanzamt oder von formulare-bfinv.de oder online über das Portal der Finanzverwaltung www.elster.de. Hier müssen sich Nutzer registrieren und authentifizieren. Letzteres geschieht mit einer Zertifikatsdatei, einem Personalausweis mit Online-Funktion oder der Elster-Secure-App.

Die Finanzverwaltung arbeitet fortlaufend an der Vereinfachung des Portals. So gibt es seit Kurzem die Version „Einfach Elster plus“ für Arbeitnehmer mit unkomplizierten Steuerfällen. Rentner können „Einfach Elster“ nutzen. Wer bei der Steuererklärung selbst Hilfe braucht, schafft sich eine Steuersoftware an oder beauftragt einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.

Illustrationen: Adobe Stock, Midjourney

Neue Beiträge

Fernweh trifft Heimatliebe: die Reisetrends 2026

Der Urlaub bleibt für viele Deutsche die schönste Zeit...

Vom Alltag in die Altstadt: Kurzurlaub in Europas Städten

Kurze Anreise, maximales Erlebnis: Ein Städtetrip lohnt sich. Besonders...

Kroatien – Paradies für Strandurlauber

Wer Strandurlaub liebt, hat in Kroatien die Qual der...

Deka-Chefvolkswirt: „Kryptowährungen sind nur etwas für Pioniere“

Der Kurs des Bitcoin erreichte 2025 Rekordhöhen, knickte dann...

Aktuelle Vorteile

WSSV – in Wilhelmshaven die Nr. 1 in Sachen Sport

Mit starpac sparen Sie unter anderem bei regionalen Vereinen. Werden...

Ihre regionalen starpac-Vorteilspartner auf einen Blick

Mit starpac sparen Sie regional bei zahlreichen Händlern. Restaurants...

Mit cambio-Auto richtig sparen

Wer stets schlau rechnet, prüft regelmäßig, wo sich der...

Faszinierende Welten im Wattenmeer-Besucherzentrum

Im Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer Besucherzentrum in Wilhelmshaven erwartet Familien, Kinder...

Mit dem Katamaran „Adler Jet“ auf die Hochseeinsel Helgoland

Willkommen auf Ihrem Ausflug nach Helgoland, Deutschlands schönster Hochseeinsel!...